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Verpackungslizenz FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Verpackungslizenz und Systembeteiligung.

Noch Fragen zur Verpackungslizenzierung? Dann kommen hier noch ein paar Antworten.

Was bedeutet Verpackungslizenz?

In Deutschland ist die "Verpackungslizenz" ein Begriff, der sich auf die Pflicht bezieht, eine Lizenz oder Registrierung für die Inverkehrbringung von Verpackungen zu erwerben, um die Vorschriften des Verpackungsgesetzes (VerpackG) einzuhalten. Das VerpackG ist ein deutsches Gesetz, das die Verantwortung für Verpackungsabfälle regelt und sicherstellt, dass diese ordnungsgemäß gesammelt, recycelt und entsorgt werden.

Unternehmen oder Hersteller, die Verpackungen in Deutschland auf den Markt bringen, sind in der Regel verpflichtet, sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu registrieren und Lizenzgebühren zu zahlen. Diese Lizenzgebühren dienen dazu, die Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Verpackungsabfällen zu decken und die Recyclingziele des VerpackG zu unterstützen.

Die genauen Anforderungen und Lizenzgebühren für die Verpackungslizenzierung können je nach Art bzw. Material und Menge der Verpackungen, die ein Unternehmen auf den Markt bringt, variieren. Es ist wichtig, dass Unternehmen, die in Deutschland Verpackungen verwenden oder in den Verkehr bringen, die Vorschriften des VerpackG einhalten, um Bußgelder oder andere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Die Einhaltung dieser Vorschriften ist wichtig, um sicherzustellen, dass Verpackungsabfälle ordnungsgemäß verwaltet werden und dazu beizutragen, die Umweltauswirkungen von Verpackungsmaterialien zu reduzieren. Unternehmen sollten sich an die Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) , um genaue Informationen zur Verpackungslizenz und den damit verbundenen Anforderungen zu erhalten. Die Experten von EKO-PUNKT stehen auch immer gerne beratend zur Seite.

Gibt es einen Unterschied zwischen Verpackungslizenzierung und Systembeteiligung am Dualen System?

Nein, beides bedeutet dasselbe. Es handelt sich lediglich um unterschiedliche Formulierungen. „Verpackungslizenzierung“ ist die landläufige Bezeichnung, „Systembeteiligung“ die gesetzestextlich offizielle.

Warum ist Verpackungslizenzierung generell wichtig?

Die Verpackungslizenzierung leistet einen relevanten Nachhaltigkeitsbeitrag, weil Ihr finanzieller Beitrag letztlich sicherstellt, dass Verpackungen bzw. deren Wertstoffe recycelt werden können. Die Lizenzierungsentgelte gewährleisten, dass die Dualen Systeme die fürs Recycling notwendigen Strukturen zur Verfügung stellen können. Also Sammlung, Sortierung und Recycling. Verpackungen zählen zu den am meisten vorkommenden Abfallarten in Deutschland. Tendenz weiter steigend. Zudem erfordert die Herstellung von Verpackungen in großen Mengen Primärrohstoffe – beispielsweise Öl im Fall von Kunststoffverpackungen. Schon allein deshalb ist es nachhaltig, vom Endverbraucher entsorgte Verpackungen zu nutzen, um daraus Recyclingrohstoffe herzustellen. Das leistet einen erheblichen Beitrag nicht nur zum Erhalt von Primärrohstoffen, sondern auch zur CO2-Reduzierung und damit zum Klimaschutz.

Was hat es mit den unterschiedlichen Bezeichnungen „Serviceverpackung“, „Verkaufsverpackung“, „Versandverpackungen“ etc. auf sich?

Im Prinzip sind diese Unterscheidungen in Bezug auf die Verpackungslizenzierung überflüssig. Denn nach dem neuesten Verpackungsgesetz müssen grundsätzlich alle Verpackungen, die erstmals in den Verkehr gebracht und beim Endverbraucher landen können, lizenziert werden. Lediglich Transportverpackungen, die zum Beispiel genutzt werden, um den Großhandel zu beliefern und deshalb nicht zum Endverbraucher gelangen, sind von der Lizenzierungspflicht ausgenommen.

Was bedeutet „Erstinverkehrbringer“ in Bezug auf Verpackungen?

"Erstinverkehrbringer" ist ein Begriff aus dem Verpackungsgesetz. Er bezeichnet natürliche oder juristische Personen, die ein Verpackungsprodukt oder eine verpackte Ware das erste Mal auf dem deutschen Markt in Umlauf bringen. Wenn Sie aus Sicht des Gesetzes diese Rolle einnehmen, sind Sie dafür verantwortlich, die Vorschriften des Verpackungsgesetzes einzuhalten. Das bedeutet unter anderem, dass die Verpackung dem dualen System zugeführt wird und, dass Sie dazu die Verpackungslizenzierung vornehmen.

Damit geht einher, dass Sie als Erstinverkehrbringer in Deutschland ein Beteiligungsentgelt (Lizenzentgelt) an ein duales System bezahlen. Dieses Geld dient der Finanzierung der Entsorgung von Verpackungsabfällen, die in Haushalten oder vergleichbaren Anfallstellen entstehen. Dazu gehören Beherbergungsbetriebe, Kantinen, Großküchen, Bäckereien sowie Handwerks- und Forstbetriebe.

Die Eigenschaft als Erstinverkehrbringer kann verschiedenen Marktakteuren wie Herstellern, Importeuren oder Händlern zufallen. Dafür ist es nicht entscheidend, mit welchen Produkten Sie handeln. Wenn Sie etwa einen Online-Shop für Keramik betreiben und Ihre Waren in Versandverpackungen verschicken, werden Sie unter Umständen ebenfalls zum Erstinverkehrbringer. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Verpackung handelt, die zuvor noch nicht auf den deutschen Markt gebracht wurde.

Wer ist laut Verpackungsgesetz ein Endverbraucher?

Das Verpackungsgesetz schreibt vor, dass alle Verpackungen lizenziert werden müssen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen. Diesem privaten Endverbraucher sind aber auch Einrichtungen gleichgestellt, die man mit der Bezeichnung „Endverbraucher“ erstmal nicht direkt in Verbindung bringt. Restaurants und Kantinen zum Beispiel.

Was passiert, wenn ich meiner Systembeteiligungspflicht am Dualen System nicht nachkomme?

In einem solchen Fall drohen empfindliche Geldstrafen in bis zu sechsstelliger Höhe. Zudem wird es so sein, dass Ihnen der Vertrieb von Produkten in nicht lizenzierten Verpackungen verboten wird. Beides sollten Sie auch als Kleinunternehmen unbedingt vermeiden, weil es hier schnell existenzbedrohend werden kann. Zumal: Die Beteiligung an einem Dualen System kostet definitiv nicht die Welt. Gerade kleinere Online-Shops oder Unternehmen ähnlicher Größenordnung haben einen jährlichen finanziellen Aufwand von deutlich unter 100 Euro.

Was genau bedeutet Recycling?

Recycling ist ein Prozess, bei dem Abfallmaterialien gesammelt, verarbeitet und in neue Produkte umgewandelt werden. Das Hauptziel des Recyclings besteht darin, Ressourcen zu schonen, Abfälle zu reduzieren und Umweltauswirkungen zu minimieren. Dies geschieht durch die Wiederverwendung von Materialien, anstatt sie einfach zu entsorgen.

Der Recyclingprozess umfasst in der Regel die folgenden Schritte:

  1. Sammlung: Abfallmaterialien wie Papier, Glas, Plastik, Metall und organische Abfälle werden gesammelt und zur Recyclinganlage transportiert.
  2. Sortierung: Die gesammelten Materialien werden in der Recyclinganlage sortiert und voneinander getrennt. Dies kann manuell oder automatisiert erfolgen.
  3. Aufbereitung: Die sortierten Materialien werden gereinigt und in die richtige Form gebracht, um sie für die Herstellung neuer Produkte zu verwenden. Dies kann das Schmelzen von Metallen, das Zerkleinern von Plastikflaschen oder das Zerkleinern von Altpapier umfassen.
  4. Herstellung neuer Produkte: Die aufbereiteten Materialien werden in Fabriken verwendet, um neue Produkte herzustellen. Beispielsweise können recycelte Plastikflaschen zu neuen Kunststoffprodukten verarbeitet oder Altpapier zu neuen Papierprodukten recycelt werden.

Recycling hilft, die Umweltbelastung zu verringern, da es weniger Ressourcenverbrauch und Energieeinsatz erfordert als die Herstellung von Produkten aus Rohmaterialien. Es trägt zur Reduzierung von Abfalldeponien bei und reduziert die Umweltauswirkungen, die mit der Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen verbunden sind. Darüber hinaus kann Recycling dazu beitragen, den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, da die Herstellung aus recycelten Materialien oft weniger energieintensiv ist als aus neuen Rohstoffen.

Recycling hilft, die Umweltbelastung zu verringern, da es weniger Ressourcenverbrauch und Energieeinsatz erfordert als die Herstellung von Produkten aus Rohmaterialien. Es trägt zur Reduzierung von Abfalldeponien bei und reduziert die Umweltauswirkungen, die mit der Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen verbunden sind. Darüber hinaus kann Recycling dazu beitragen, den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, da die Herstellung aus recycelten Materialien oft weniger energieintensiv ist als aus neuen Rohstoffen.

Was ist LUCID?

Bei LUCID handelt es sich um eine Datenbank, die von der Stiftung "Zentrale Stelle Verpackungsregister" (ZSVR) eingerichtet wurde. Wenn Sie Verpackungen herstellen, damit handeln oder verpackte Produkte verkaufen, muss Ihr Unternehmen sich bei LUCID registrieren und die Informationen zur Verpackungslizenz hinterlegen. Damit trägt LUCID maßgeblich dazu bei, dass die ZSVR und das Umweltbundesamt kontrollieren können, ob Unternehmen das Verpackungsgesetz einhalten.

Für private Endverbraucher spielt LUCID nur indirekt eine Rolle. Sie können in dem öffentlich einsehbaren Verzeichnis überprüfen, ob ein (Verpackungs-)Produzent, Importeur oder Händler ordnungsgemäß eingetragen ist.

Welche Rolle spielt die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)?

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister ist so etwas wie das Ordnungsamt der Verpackungslizenzierung. Sie kontrolliert, dass auch wirklich jeder zur Beteiligung am Dualen System Verpflichtete dieser Verpflichtung nachkommt. Das Ganze geschieht mit einem Maximum an Transparenz. Alle bei der ZSVR registrierten Unternehmen sind im Portal LUCID öffentlich einsehbar. Das sorgt letztlich für einen fairen Wettbewerb.

Für wen gilt das Verpackungsgesetz?

Das Verpackungsgesetz gilt grundsätzlich für Hersteller. Allerdings ist der Herstellerbegriff im Gesetz weit gefasst und schließt auch Akteure ein, die nicht direkt am Herstellungsprozess der Verpackungen beteiligt sind. Zum einen müssen sich die Produzenten von Verpackungen an dem Gesetz orientieren. Zum anderen betrifft das Verpackungsgesetz Ihr Unternehmen, wenn Sie Verpackungen mit Waren füllen und diese mit gewerblichen Absichten erstmalig auf den Markt bringen, also Handelsunternehmen oder Online-Händler sind. Die gewerbsmäßige Bestimmung umfasst nicht nur den Verkauf an Ihre Kunden, sondern auch verkaufsfördernde Maßnahmen wie Gratis-Proben.

Sollten Sie Waren importieren, die bereits vorverpackt sind, greift das Verpackungsgesetz ebenfalls. Ausschlaggebend ist, dass Ihre Verpackungen letztlich beim Endverbraucher oder vergleichbaren Stellen als Abfall anfallen. Als vergleichbare Anfallstellen gelten Bäckereien, Großküchen und Kantinen sowie Handwerks- und Forstunternehmen. Sie sind dem Privathaushalt aus Sicht des Gesetzes gleichgestellt, sodass Sie Ihre Verpackungen lizenzieren und die Abgabemengen bei LUCID angeben müssen, wenn Betriebe der vorgenannten Arten zu Ihren Kunden gehören.

Das Verpackungsgesetz gilt nicht nur für Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben. Wenn Ihre Firma im Ausland angesiedelt ist und Sie Verpackungen auf den deutschen Markt bringen wollen, müssen Sie wie Ihre deutschen Kollegen eine Verpackungslizenzierung durchführen.

Wann brauche ich eine Verpackungslizenz?

Wenn Sie gemäß der Definition im Verpackungsgesetz zu den Herstellern zählen, müssen Sie die Verpackungslizenzierung vornehmen und sich im Register "LUCID" mit den entsprechenden Daten eintragen. Das bedeutet also, dass Sie sich registrieren müssen, wenn Sie Verpackungsproduzent sind oder als Händler, Importeur oder Versand-/Online-Händler mit verpackten Waren handeln.

Sofern Sie Serviceverpackungen herstellen oder verkaufen, die von Ihren gewerblichen Kunden in räumlicher Nähe zum Point of Sale mit Waren befüllt werden, benötigen Sie gegebenenfalls ebenfalls eine Verpackungslizenz. Ihr Kunde hat die Möglichkeit, die Pflicht zu Verpackungslizenzierung an Sie als vorgeschaltete Wirtschaftsstufe auszulagern. Das Gesetz spricht in diesem Zusammenhang von einer Vorbeteiligung.

Was bedeutet das Verpackungsgesetz?

Das Gesetz bedeutet für Erstinverkehrbringer unter anderem eine Pflicht zur Verpackungslizenzierung. Es wurde mit der Absicht verabschiedet, Unternehmen im Hinblick auf die Produktverantwortung für Verpackungen heranzuziehen. Ziel ist, dass Sie als Verpackungshersteller sich bereits im Vorfeld damit auseinandersetzen, wie Ihr Produkt am Ende des Lebenszyklus entsorgt werden kann.

Was versteht man unter dem dualen System?

Das duale System geht auf die 1990er zurück, als in Deutschland die Trennung in Haushaltsmüll und verwertbare Rohstoffe wie Papier, Glas und Kunststoff eingeführt wurde. Während für den Hausmüll weiterhin die öffentlichen Entsorgungsbetriebe zuständig sind, übernehmen privatwirtschaftliche Betriebe Entsorgung und Recycling des übrigen (Verpackungs-)Abfalls. Das System besteht somit aus zwei Akteuren, weshalb es als "dual" bezeichnet wird. Als Inverkehrbringer beziehungsweise Hersteller von Verpackungen können Sie selbst wählen, mit welchem Anbieter aus dem Dualen System Sie zusammenarbeiten wollen.

Welche dualen Systeme gibt es in Deutschland?

Insgesamt gibt es derzeit zwölf duale Systeme in Deutschland. Sie können mit einem der folgenden Anbieter kooperieren:

  • BellandVision GmbH
  • Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH
  • EKO-PUNKT GmbH & CO. KG / EASY-LIZE
  • Interzero Recycling Alliance GmbH
  • Landbell AG
  • Noventiz Dual GmbH
  • PreZero Dual GmbH
  • Reclay Systems GmbH
  • Recycling Dual GmbH
  • Zentek GmbH & Co. KG / zmart

Welche Verpackungen fallen unter das Verpackungsgesetz?

Das Verpackungsgesetz unterscheidet zwischen systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und solchen ohne Systembeteiligungspflicht. Zur ersten Kategorie gehören:

  • Verkaufsverpackungen
  • Serviceverpackungen
  • Versandverpackungen
  • Umverpackungen, die mehrere Produkte zu einer Verkaufseinheit bündeln

Für diese Produkte gilt, dass Sie als Erstinverkehrbringer die Verpackungslizenzierung durchlaufen müssen. Allerdings müssen Sie seit 1. Juli 2022 auch in LUCID angeben, welche Mengen an nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen Sie in Umlauf bringen. Dies betrifft:

  • Transportverpackungen
  • Mehrwegverpackungen
  • Pfandpflichtige Einweggetränkeflaschen
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nicht in Privathaushalten als Abfall anfallen
  • Verpackungen von schadstoffhaltigen Produkten

Für Einwegkunststoffgetränkeflaschen schreibt das Verpackungsgesetz außerdem vor, dass sie ab 1. Januar 2025 zu mindestens 25 Prozent und ab 1. Januar 2030 zu mindestens 30 Prozent aus Rezyklat bestehen müssen. Einweggetränkebehältnisse aus Glas oder Metall sind von dieser Vorschrift nicht betroffen.

Wer ist zur Rücknahme von Transportverpackungen verpflichtet?

Wenn Ihr Unternehmen Transportverpackungen verwendet, um Ihre Waren an Geschäftskunden zu verschicken, müssen Sie diese zurücknehmen und fachgemäß recyceln oder entsorgen.
Auch hier ist EKO-PUNKT Ihr zuverlässiger Partner in der Abwicklun - weitere Informationen dazu fonden Sie unter EKO-PUNKT Transportverpackungen

Quelle: https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/4218-transportverpackung-verpackungsg

Wo kann ich meine Verpackung lizenzieren?

Sie können die Lizenzierung direkt hier bei EASY-LIZE online vornehmen. Das dauert nur wenige Minuten und gibt Ihnen die Gewissheit, dass Sie rechtlich abgesichert sind und die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen.

Was kostet eine Verpackungslizenzierung?

Wie hoch der Preis für Ihre Lizenz ausfällt, hängt zum einen vom Gesamtgewicht der Verpackungen ab, die Sie in den Umlauf bringen. Zum anderen spielt der Rohstoff beziehungsweise die Verpackungsfraktion (das Material) eine Rolle. Die Kosten werden anhand der Verpackungsmenge in Kilogramm berechnet, wobei je nach Material andere Preise gelten. Sie können zwischen Papier/Pappe/Karton, Eisenmetallen, Kunststoffen und weiteren Materialien auswählen und so genau angeben, woraus die Verpackungen bestehen.

Jetzt konkrete Kosten für Ihre Verpackungsmengen checken im EASY-LIZE Verpackungslizenz-Rechner

Warum gibt es den grünen Punkt immer seltener?

Der Grüne Punkt war zu den Anfängen des Dualen Systems der Monopolist in der Branche der haushaltsnahen Verpackungsentsorgung. Seit der Öffnung des Marktes für weitere Anbieter hat die Marke der Grüne Punkt an Bedeutung verloren. Seit 2009 ist der Grüne Punkt als Zeichen der Systembeteiligung auf Verpackungen nicht mehr verpflichtend und in manchen Ländern aufgrund der möglichen Irreführung nicht mehr erlaubt, denn die Marke Der Grüne Punkt ist kein Qualitätsmerkmal für umweltfreundliche Verpackungen sondern lediglich ein Zeichen dafür, dass der Verwender Zahlungen an die Gesellschaft Der Grüne Punkt leistet.

Wenn das bekannte Symbol dieser Marke auf einer Verpackung aufgedruckt ist, bedeutet das also lediglich, dass der Hersteller mit der Gesellschaft "Der Grüne Punkt" kooperiert und für die Nutzung der Marke ein Entgelt bezahlt.  Eine besonders umweltverträgliche Entsorgung geht damit jedoch nicht einher. Heutzutage gibt es genügend weitere Anbieter im Dualen System, etwa EKO-PUNKT, sodass Sie als Unternehmer sich für das beste Angebot entscheiden können. 

Was sind eigentlich die Ziele der Systembeteiligungspflicht?

Die Systembeteiligungspflicht hat mehrere Ziele:

Umweltschutz: Sie soll sicherstellen, dass Verpackungsmaterialien nicht einfach im Abfall landen, sondern recycelt oder anderweitig umweltfreundlich entsorgt werden.

Entlastung der Kommunen: Durch die Finanzierung der Entsorgung durch die Hersteller und Importeure werden die Kosten für die Müllabfuhr und -entsorgung in den Kommunen reduziert.

Förderung des Recyclings: Sie schafft Anreize für Hersteller, leicht recycelbare Materialien zu verwenden und recyclingfreundliche Verpackungen zu gestalten.

Schonung von Ressourcen: Durch das Recycling von Verpackungsmaterialien werden Rohstoffe gespart, da sie erneut verwendet werden können.

Es ist wichtig zu beachten, dass die konkreten Regelungen zur Systembeteiligungspflicht in verschiedenen Ländern unterschiedlich sein können. Sie zielt jedoch immer darauf ab, die Verantwortung für die Entsorgung von Verpackungsmaterialien auf diejenigen zu übertragen, die sie in den Handel bringen, um Umweltauswirkungen zu reduzieren und die Recyclingquoten zu erhöhen.

Weitere Informationen sowie Beratungsmöglichkeit zur internationalen Entpflichtung bzw. der internationalen Verpackungslizenz finden Sie hier.

Was passiert mit den Einnahmen aus der Systembeteiligungspflicht?

Diese Einnahmen aus der Systembeteiligungspflicht werden zur Organisation der haushaltsnahen Entsorgung von Verpackungsabfällen verwendet. Ein kleiner Teil der Einnahmen fließt in die Initiative Mülltrennung wirkt, mit der Verbraucher über die richtige Verpackungsentsorgung informiert werden.

Was ist die Eco Modulation Fee?

Die Eco Modulation Fee ist ein Instrument der nationalen sowie europäischen Kreislaufwirtschaftspolitik, mit dem finanzielle Anreize geschaffen werden sollen, um Verpackungen möglichst recyclingfreundlich zu gestalten und den Einsatz von Sekundärrohstoffen und nachwachsenden Rohstoffen zu fördern. 

Die Eco Modulation Fee wird von den Inverkehrbringern (z.B. Hersteller und Vertreiber) von Verkaufsverpackungen gezahlt und ist abhängig von der Recyclingfähigkeit der Verpackung. Die Höhe der Zahlung wird von den nationalen Behörden festgelegt.

In Deutschland wird dies aller Voraussicht nach in Form eines Entgeltes erfolgen, das in einen zu gründenden Fonds einfließt. Auch wenn Organisation, Schwellenwerte und Höhe dieser Aufschläge politisch noch nicht entschieden sind, ermöglicht Ihnen das EKO-PUNKT PackLab bereits heute die simulierte Berechnung dieser Mehrkosten für Verpackungen mit reduzierter Recyclingfähigkeit.

Somit haben Inverkehrbringer wie Hersteller und Importeure schon heute die zukünftigen Mehrkosten im Blick und können frühzeitig reagieren und diesen Faktor im Rahmen des Verpackungsmanagements bzw. der Verpackungsentwicklung berücksichtigen.

Welche Aufgabe hat die ZSVR?

Die ZSVR hat die Aufgabe, das Register für Verpackungen zu führen, in dem alle Hersteller und Vertreiber von Verpackungen ihre Beteiligung und Lizenzierung registrieren müssen. Die ZSVR überwacht und kontrolliert die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und stellt sicher, dass die für die Entsorgung und Recycling von Verpackungsabfällen erforderlichen Mittel bereitgestellt werden.

Einige der Hauptaufgaben der ZSVR umfassen:

  1. Registrierung von Herstellern und Vertreibern: Die ZSVR stellt sicher, dass alle Unternehmen, die Verpackungen in Deutschland in Umlauf bringen, sich im Register für Verpackungen anmelden und ihre Lizenzierungspflichten erfüllen.
  2. Überwachung der Lizenzierung: Die ZSVR überprüft, ob die Unternehmen die erforderlichen Lizenzgebühren entrichten, um die Kosten für die Entsorgung und das Recycling von Verpackungsabfällen zu decken.
  3. Festlegung von Recyclingquoten: Die ZSVR legt Zielquoten für die Wiederverwertung von Verpackungsmaterialien fest, die von den Herstellern und Vertreibern erreicht werden müssen.
  4. Transparenz und Berichterstattung: Die ZSVR sorgt für Transparenz in Bezug auf die Finanzierung und die Sammlung von Verpackungsabfällen und veröffentlicht regelmäßig Berichte über die Umsetzung des Verpackungsgesetzes.

Die Einführung des Verpackungsgesetzes und die Schaffung der ZSVR zielen darauf ab, die Umweltauswirkungen von Verpackungsabfällen zu reduzieren und sicherzustellen, dass die Hersteller und Vertreiber von Verpackungen ihrer Verantwortung für die Entsorgung und das Recycling von Verpackungsabfällen gerecht werden. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Reduzierung von Umweltbelastungen.

Warum muss ein Importeur in Deutschland Verpackungslizenz zahlen?

Ein Importeur muss in Deutschland eine Verpackungslizenz zahlen, um die gesetzlichen Vorgaben des Verpackungsgesetzes (VerpackG) zu erfüllen. Hier sind die Hauptgründe:

1. Verantwortung für in Verkehr gebrachte Verpackungen
Herstellerverantwortung: Das Verpackungsgesetz legt die Verantwortung für die Entsorgung und das Recycling von Verpackungen auf die Unternehmen, die sie in Verkehr bringen. Ein Importeur gilt als Erstinverkehrbringer, da er die verpackten Waren in den deutschen Markt einführt.

2. Sicherstellung der Finanzierung der Entsorgung
Duale Systeme: Importierte Verpackungen müssen wie in Deutschland produzierte Verpackungen an dualen Systemen beteiligt werden. Diese Systeme finanzieren die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungsabfälle. Die Lizenzgebühren, die der Importeur zahlt, tragen zur Deckung dieser Kosten bei.

3. Umweltschutz und Ressourcenschonung
Recycling und Wiederverwertung: Durch die Zahlung der Lizenzgebühren wird sichergestellt, dass die importierten Verpackungen ordnungsgemäß recycelt und wiederverwertet werden. Dies trägt zur Reduzierung von Abfällen und zur Schonung natürlicher Ressourcen bei.

4. Einhaltung gesetzlicher Anforderungen
Verpackungsgesetz (VerpackG): Das Gesetz schreibt vor, dass alle, die verpackte Produkte in Deutschland in Verkehr bringen, ihre Verpackungen registrieren und lizenzieren müssen. Dies gilt auch für Importeure, die Verpackungen aus dem Ausland einführen.

5. Vermeidung von Bußgeldern und Strafen
Rechtskonformität: Die Nichtbeachtung der Lizenzierungspflicht kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich Bußgeldern und Vertriebsverboten. Durch die Zahlung der Lizenzgebühren stellt der Importeur sicher, dass er die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und Sanktionen vermeidet.

6. Fairer Wettbewerb
Gleiche Bedingungen: Die Lizenzierungspflicht stellt sicher, dass alle Unternehmen, unabhängig davon, ob sie in Deutschland produzieren oder importieren, die gleichen Kosten für die Entsorgung und das Recycling von Verpackungen tragen. Dies verhindert Wettbewerbsverzerrungen und sorgt für faire Marktbedingungen.

7. Transparenz und Nachverfolgbarkeit
Registrierung im LUCID: Importeure müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Dies schafft Transparenz und ermöglicht die Nachverfolgbarkeit der in Verkehr gebrachten Verpackungen, was zur besseren Überwachung und Durchsetzung der Recyclingvorgaben beiträgt.

Zusammengefasst sorgt die Pflicht zur Zahlung einer Verpackungslizenz dafür, dass Importeure ihre Verantwortung für die umweltgerechte Entsorgung und das Recycling der von ihnen eingeführten Verpackungen übernehmen. Dies unterstützt die Ziele des Verpackungsgesetzes und trägt zu einem nachhaltigeren Umgang mit Verpackungsabfällen bei.

Welche Argumente gibt es für die Verpackungslizenzierung?

Argumente für die Verpackungslizenz können sich auf verschiedene Aspekte konzentrieren, darunter gesetzliche Konformität, Nachhaltigkeit, Marktvorteile und Unternehmensimage.
Hier sind einige überzeugende Argumente:

1. Gesetzeskonformität und Risikovermeidung

  • Rechtliche Verpflichtung: Die Verpackungslizenz ist gesetzlich vorgeschrieben. Durch die Lizenzierung vermeidet Ihr Unternehmen Bußgelder und rechtliche Konsequenzen.
  • Sicherstellung des Marktzugangs: Nur lizenzierte Verpackungen dürfen in Deutschland vertrieben werden. Die Lizenzierung garantiert, dass Ihre Produkte legal auf dem Markt bleiben.

2. Umweltbewusstsein und Nachhaltigkeit

  • Nachhaltige Unternehmensführung: Die Verpackungslizenz zeigt, dass Ihr Unternehmen Verantwortung für die Umwelt übernimmt und sich aktiv für Recycling und Ressourcenschonung einsetzt.
  • Kundenbindung durch Nachhaltigkeit: Verbraucher bevorzugen zunehmend umweltfreundliche Unternehmen. Durch die Lizenzierung positionieren Sie sich als nachhaltiger Anbieter und verbessern Ihr Unternehmensimage.

3. Wettbewerbsvorteile und Markenimage

  • Differenzierung vom Wettbewerb: Zeigen Sie, dass Ihr Unternehmen gesetzliche Anforderungen ernst nimmt und aktiv zur Umweltfreundlichkeit beiträgt. Dies kann Ihnen einen Vorteil gegenüber Mitbewerbern verschaffen.
  • Markenvertrauen und Reputation: Ein lizenziertes Unternehmen gewinnt das Vertrauen der Kunden und Partner, da es die Verantwortung für die eigenen Produkte und deren Auswirkungen auf die Umwelt übernimmt.

4. Effiziente Abfallwirtschaft und Kostenkontrolle

  • Optimierte Recyclingprozesse: Durch die Beteiligung an dualen Systemen profitieren Sie von optimierten Sammel- und Recyclingprozessen, die langfristig Kosteneinsparungen ermöglichen können.
  • Transparenz und Nachverfolgbarkeit: Die Registrierung im LUCID-Verpackungsregister sorgt für Transparenz und ermöglicht eine bessere Nachverfolgbarkeit Ihrer Verpackungen.

5. Compliance Management und Transparenz

  • Einhaltung aller Vorschriften: Die Verpackungslizenz stellt sicher, dass Ihr Unternehmen alle relevanten gesetzlichen Vorschriften einhält, was besonders für international agierende Unternehmen von Bedeutung ist.
  • Klare Nachweise: Mit der Lizenzierung können Sie gegenüber Behörden und Geschäftspartnern klar nachweisen, dass Ihre Verpackungen ordnungsgemäß registriert und lizenziert sind.

6. Unterstützung der Kreislaufwirtschaft

  • Förderung des Recycling: Durch die Lizenzierung tragen Sie zur Förderung der Kreislaufwirtschaft bei, indem Sie sicherstellen, dass Ihre Verpackungen recycelt und wiederverwertet werden.

  • Beitrag zur Ressourcenschonung: Sie unterstützen die Schonung natürlicher Ressourcen, indem Sie aktiv an der Wiederverwertung von Verpackungsmaterialien teilnehmen.

7. Positive Öffentlichkeitsarbeit und Marketing

  • Kommunikation von Nachhaltigkeit: Nutzen Sie die Verpackungslizenz als Marketinginstrument, um Ihre nachhaltigen Praktiken in der Öffentlichkeit und gegenüber Ihren Kunden hervorzuheben.

  • Unternehmensverantwortung: Zeigen Sie, dass Ihr Unternehmen soziale und ökologische Verantwortung übernimmt, was Ihre Glaubwürdigkeit und Ihren Ruf stärkt.

Indem Sie diese Argumente nutzen, können Sie die Vorteile einer Verpackungslizenz klar kommunizieren und potenziellen Kunden, Partnern und Stakeholdern die Bedeutung und den Nutzen der Lizenzierung nahebringen.

 

Muss ich als Online-Händler Verpackungslizenz bezahlen?

Ja, als Online-Händler müssen Sie in Deutschland eine Verpackungslizenz bezahlen, wenn Sie verpackte Produkte in Verkehr bringen. Hier sind die wesentlichen Gründe und Anforderungen:

  1. Verpackungsgesetz (VerpackG):
    • Gesetzliche Pflicht: Das Verpackungsgesetz verpflichtet alle Unternehmen, die verpackte Produkte in Deutschland in Verkehr bringen, ihre Verpackungen zu lizenzieren und an einem dualen System zu beteiligen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Produkte stationär oder online verkauft werden.
  2. Verantwortung für Verpackungen:
    • Erstinverkehrbringer: Als Online-Händler gelten Sie als Erstinverkehrbringer, wenn Sie verpackte Waren direkt an Endverbraucher in Deutschland liefern. Dies schließt Verkaufsverpackungen, Versandverpackungen und Umverpackungen ein.
  3. LUCID-Registrierung:
    • Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR): Sie müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren und die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen melden. Dies sorgt für Transparenz und Nachverfolgbarkeit.
  4. Lizenzierung bei einem dualen System:
    • Dualen Systeme: Sie müssen einen Vertrag mit einem dualen System abschließen, das die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungsabfälle organisiert und finanziert. Die Lizenzgebühren hängen von der Art und Menge der Verpackungen ab, die Sie in Verkehr bringen.
  5. Umweltschutz und Nachhaltigkeit:
    • Recycling und Wiederverwertung: Durch die Lizenzierung tragen Sie dazu bei, dass Ihre Verpackungen recycelt und wiederverwertet werden, was zur Reduzierung von Abfall und Schonung von Ressourcen beiträgt.

3 Schritte zur Erfüllung der Verpflichtungen

  1. Registrierung im LUCID-Verpackungsregister:
    • Melden Sie sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) an und registrieren Sie sich als Erstinverkehrbringer.
  2. Abschluss eines Vertrags mit einem dualen System:
    • Wählen Sie ein duales System und schließen Sie einen Lizenzvertrag ab. Sie müssen die Art und Menge der Verpackungen, die Sie in Verkehr bringen, melden.
  3. Mengenmeldung:
    • Melden Sie regelmäßig die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen an das duale System und an das Verpackungsregister LUCID.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung

  • Bußgelder und Strafen: Die Nichtbeachtung der Lizenzierungs- und Registrierungspflichten kann zu erheblichen Bußgeldern und Vertriebsverboten führen.
  • Reputationsschäden: Nicht registrierte und lizenzierte Verpackungen können zu negativen Konsequenzen für Ihr Unternehmensimage führen.

Indem Sie diese Verpflichtungen erfüllen, stellen Sie sicher, dass Ihr Online-Handel den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie Ihren Beitrag zum Umweltschutz leisten.

 

Wie setzen sich die Kosten für die Verpackungslizenzierung in Deutschland zusammen?

Die Kosten für die Verpackungslizenzierung in Deutschland setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen. Diese Lizenzierung ist notwendig, um die Rücknahme und das Recycling von Verpackungen gemäß dem Verpackungsgesetz (VerpackG) zu finanzieren. Hier sind die wesentlichen Kostenfaktoren:

  1. Art der Verpackungsmaterialien
    Verschiedene Verpackungsmaterialien wie Kunststoff, Papier, Glas, Aluminium usw. haben unterschiedliche Lizenzierungskosten. Dies liegt daran, dass die Kosten für das Recycling je nach Material unterschiedlich sind. Kunststoff ist zum Beispiel oft teurer zu lizenzieren als Papier.
     
  2. Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen
    Die Höhe der Gebühren hängt direkt von der Menge der Verpackung ab, die ein Unternehmen in den Verkehr bringt. Je mehr Verpackung produziert wird, desto höher sind die Lizenzierungskosten.
     
  3. Kostenstruktur der dualen Systeme
    Die dualen Systeme, die die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungen organisieren, haben unterschiedliche Gebührenstrukturen. Die Preise können daher je nach gewähltem System variieren.
     
  4. Vertragslaufzeit
    Einige duale Systeme bieten Rabatte oder unterschiedliche Preisstrukturen abhängig von der Dauer der Vertragsbindung.
     
  5. Verwaltungs- und Servicegebühren
    Zusätzliche Kosten können durch administrative Gebühren entstehen, die von den dualen Systemen erhoben werden.
     
  6. Spezifische Unternehmensvereinbarungen 
    Manche Unternehmen haben individuelle Vereinbarungen mit den dualen Systemen, die sich auf die Kosten auswirken können, wie etwa Staffelpreise oder Mengenrabatte.
     
  7. Marktpreise und gesetzliche Änderungen 
    Die Lizenzierungskosten können auch durch Veränderungen im Markt und durch gesetzliche Anpassungen beeinflusst werden, was sich auf die Gebühren der dualen Systeme auswirkt.

Wie ist die Historie der Systembeteiligung in Deutschland?

Die Geschichte der Systembeteiligung in Deutschland ist eng mit der Entwicklung des Recyclings und der Abfallwirtschaft verknüpft und hat ihren Ursprung in den 1990er Jahren. Sie beschreibt den Weg zur heutigen Regelung, bei der Unternehmen verpflichtet sind, sich an Systemen zur Entsorgung und Verwertung von Verpackungen zu beteiligen.

  1.  Einführung des Grünen Punkts und die Verpackungsverordnung (1991)

    In den späten 1980er Jahren wurde deutlich, dass das Abfallaufkommen in Deutschland stetig anstieg. Um diesem Problem entgegenzuwirken, wurde 1991 die Verpackungsverordnung (VerpackV) eingeführt. Sie verpflichtete Hersteller und Vertreiber, Verantwortung für die Rücknahme und Verwertung ihrer Verpackungen zu übernehmen.

    Grüner Punkt
    Als Reaktion auf die Verpackungsverordnung wurde der „Grüne Punkt“ ins Leben gerufen. Das Duale System Deutschland (DSD) war das erste Rücknahmesystem, das die Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen organisierte. Unternehmen, die ihre Verpackungen mit dem Grünen Punkt kennzeichneten, beteiligten sich am System und zahlten Gebühren basierend auf der Menge und der Art der verwendeten Verpackungen.

  2. Entwicklung und Wettbewerb (2000er Jahre)

    In den 2000er Jahren wurde die Verpackungsverordnung mehrmals überarbeitet, um den gestiegenen Anforderungen an Recycling und die Vermeidung von Abfällen gerecht zu werden. Ein wichtiger Schritt war die Öffnung des Marktes für andere duale Systeme neben dem Grünen Punkt.

    Marktöffnung
    Seitdem konnten auch andere Unternehmen duale Systeme betreiben, was den Wettbewerb stärkte und zu einer größeren Vielfalt an Angeboten für die Unternehmen führte. Dies hatte zur Folge, dass sich auch die Kostenstrukturen und die Effizienz der Rücknahmesysteme verbesserten.

  3. Einführung des Verpackungsgesetzes (2019)

    Am 1. Januar 2019 trat das **Verpackungsgesetz** (VerpackG) in Kraft und löste die Verpackungsverordnung ab. Das Gesetz brachte zahlreiche Neuerungen und strengere Vorgaben für die Systembeteiligung mit sich.

    Zentrale Stelle Verpackungsregister
    Eine der bedeutendsten Neuerungen war die Gründung der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Unternehmen müssen sich seitdem bei der ZSVR registrieren und ihre in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen melden. Dies dient der Transparenz und der Kontrolle der Systembeteiligung.

    Erweiterte Pflichten
    Das Verpackungsgesetz erweiterte auch die Pflichten für Unternehmen, indem es klarer definierte, welche Verpackungen lizenzpflichtig sind und welche nicht. Zudem wurden höhere Quoten für das Recycling und die Verwertung von Verpackungen festgelegt.

  4. Aktuelle Entwicklungen und Ausblick

    Seit der Einführung des Verpackungsgesetzes hat sich die Systembeteiligung in Deutschland weiter entwickelt, mit dem Ziel, die Recyclingquoten zu erhöhen und die Umweltauswirkungen von Verpackungsabfällen zu minimieren.

    Erweiterte Produzentenverantwortung
    Im Rahmen der EU-weiten Diskussionen um die Kreislaufwirtschaft wird die Produzentenverantwortung weiter gestärkt, was in zukünftigen Anpassungen des Verpackungsgesetzes münden könnte.

Die Systembeteiligung in Deutschland hat sich also von einem relativ einfachen Rücknahmesystem hin zu einem komplexen, gesetzlich regulierten System entwickelt, das sowohl die Umwelt schützen als auch die Recyclingwirtschaft fördern soll.





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