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EASY-LIZE - das Portal für Verpackungslizenzierung von EKO-PUNKT - Header checken lizenzpflichtig oder nicht

Verpackungslizenz Glossar

Hier finden Sie Erläuterungen zu Begrifflichkeiten rund um die Lizenzierung von Verpackungen in Deutschland.

Begriffe rund um das Thema Verpackungslizenzierung kurz und verständlich erklärt

Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage ist eine technisch-physische oder monetäre Größe, die als Grundlage zur Berechnung dient. Im Zusammenhang mit dem Verpackungsrecht beziehungsweise dem Verpackungsgesetz kann dies zum Beispiel die Weiterentwicklung eines Mindeststandards für systembeteiligungspflichtige Verpackungen sein, um dem Ziel einer gesteigerten Recyclingfähigkeit gerecht zu werden.

Duales System

Das duale System ist ein System zur Erfassung und Entsorgung von Verpackungsabfällen in Deutschland. Es wurde in den 1990er Jahren eingeführt, um die Hausmüllentsorgung zu entlasten und dabei sicherzustellen, dass Verpackungsabfälle umwelt- und verursachergerecht entsorgt werden. Es besteht aus privatwirtschaftlich organisierten Entsorgungsunternehmen, die als zweites System (duales System) – neben der bereits bestehenden öffentlichen Entsorgung (graue Tonne) durch kommunale Entsorgungsbetriebe – (Verpackungs-) Abfälle am Haushalt entsorgen.

Während duale Systeme für die Erfassung und Sortierung von Verpackungsabfällen verantwortlich sind und dafür sorgen, dass diese recycelt oder anderweitig umweltgerecht entsorgt werden, kümmern sich Entsorgungsbetriebe in kommunaler Verantwortung um die Abholung und Entsorgung des restlichen Hausmülls.

Die dualen Systeme finanzieren sich über Zahlungen, die sie im Rahmen von Beteiligungsverträgen von den Herstellern und Vertreibern von verpackten Produkten erhalten. Diese Beteiligungsentgelte (auch Lizenzentgelte genannt) decken die Kosten für die Sammlung, Sortierung und das Recycling der Verpackungsabfälle. Die Höhe der Beteiligungs- oder Lizenzentgelte hängt von der Menge und Materialart der Verpackungen ab, die ein Unternehmen in den Verkehr bringt.

Durch das duale System wird eine hohe Recyclingquote für Verpackungsabfälle erreicht. Verpackungen werden gesammelt, sortiert und recycelt, wodurch wertvolle Ressourcen gespart und die Umwelt geschont werden. Auch die Verbraucher können durch das duale System einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, indem sie Verpackungen richtig entsorgen und darauf achten, Produkte mit umweltfreundlichen Verpackungen zu kaufen. Wie Verbraucher richtig entsorgen, erklärt die Initiative Mülltrennung wirkt der dualen Systeme.

EKO-PUNKT ist eines der dualen Systeme in Deutschland.

Endverbraucher

Endverbraucher ist ein Begriff, der auch häufig im Zusammenhang mit Verpackungen und der der dualen Abfallwirtschaft verwendet wird. Dabei bezieht er sich auf den letzten Verbraucher eines Produkts, also die Person, die das Produkt tatsächlich nutzt und konsumiert. Endverbraucher kann auch das Gewerbe sein.

Im Kontext der Verpackungslizenzierung – rechtlich der Beteiligung an einem dualen System oder Systembeteiligung – spielen Endverbraucher eine wichtige Rolle, da sie indirekt über die von ihnen genutzten Verpackungen zur Finanzierung des Recycling-Systems beitragen. Durch das Verpackungsgesetz sind Hersteller dazu verpflichtet, sich an einem dualen System zu beteiligen und für die Entsorgung und das Recycling ihrer Verpackungen zu sorgen. Die Kosten dafür werden über Lizenzentgelte gedeckt, die von den Herstellern an die dualen Systeme gezahlt werden. Diese Kosten werden letztlich über die Verkaufspreise an den Endverbraucher weitergegeben.

Für Endverbraucher ist es wichtig, Verpackungen ordnungsgemäß zu entsorgen und zu trennen, damit sie in den Recycling-Kreislauf zurückgeführt werden können. Die korrekte Entsorgung von Verpackungen trägt nicht nur zum Umweltschutz bei, sondern sorgt auch dafür, dass die Kosten für die Verpackungslizenzierung auf alle Beteiligten möglichst gerecht verteilt werden können.

Entpflichtung

Im Rahmen des Verpackungsrechts meint die Entpflichtung die Systembeteiligung. So gilt für bestimmte Verpackungen, wie Verkaufs- Um- und Versandverpackungen eine sogenannte Systembeteiligungspflicht. Diese Verpflichtung liegt bei dem Unternehmen, das die mit Waren gefüllten Verkaufs- und/oder Umverpackungen erstmals gewerbsmäßig an einen Dritten in Deutschland zum Zweck des Vertriebs, Verbrauchs oder der Verwendung abgibt und die beim Endverbraucher typischerweise als Abfall anfallen. Um die Systembeteiligungspflicht zu erfüllen, müssen die Unternehmen einen Systembeteiligungsvertrag mit einem genehmigten dualen System abschließen.

Dieses wiederum gewährleistet eine flächendeckende, regelmäßige und kostenlose Rücknahme der gebrauchten Verpackungen beim privaten Endverbraucher.

Entsorgungsnachweis

Ein Entsorgungsnachweis ist ein wichtiges Dokument in der Abfallwirtschaft. Er dokumentiert, dass Abfälle ordnungsgemäß und gesetzeskonform entsorgt wurden. Im Falle von Problemen oder Beschwerden kann der Entsorgungsprozess nachvollzogen werden, um festzustellen, wer für die Entsorgung verantwortlich ist und ob diese korrekt durchgeführt wurde. Der Nachweis wird in der Regel von einem Entsorgungsunternehmen oder einem Abfallentsorgungsbetrieb ausgestellt.

Besonders bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen ist ein Entsorgungsnachweis gesetzlich vorgeschrieben. Aber auch bei der Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen kann dieser erforderlich sein. Die genauen Anforderungen hängen von der Art und Menge der Abfälle sowie den geltenden Vorschriften ab.

In einem Entsorgungsnachweis sind alle wichtigen Informationen zum Entsorgungsprozess enthalten. Hierzu gehören Angaben zum Abfallerzeuger, zum Entsorgungsunternehmen, zur Art und Menge der entsorgten Abfälle sowie zum Zeitpunkt und Ort der Entsorgung. Das Dokument wird von beiden Parteien unterzeichnet und archiviert.

Im Rahmen der Verpackungsentsorgung durch die dualen Systeme ist kein Entsorgungsnachweis erforderlich. Die korrekte Durchführung bestätigt die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) den dualen Systemen, die entsprechende Nachweise zu erbringen haben.

Erstinverkehrbringer

Ein Erstinverkehrbringer ist ein Begriff aus dem Verpackungsrecht und bezieht sich auf eine Person oder ein Unternehmen, das eine verpackte Ware zum ersten Mal im Geltungsbereich des deutschen Verpackungsgesetzes in den Verkehr bringt. Das bedeutet, dass der Erstinverkehrbringer die Verantwortung dafür trägt, dass die Verpackung ordnungsgemäß an einem Dualen System wie EKO-PUNKT beteiligt ist und so die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Als Erstinverkehrbringer kann man beispielsweise ein Hersteller, Importeur oder Händler von Waren sein, die verpackt verkauft werden. Auch wenn man als Online-Shop-Betreiber Waren versendet und diese in Verpackungen verpackt (Versandverpackung), wird man zum Erstinverkehrbringer.

Die Verpackungslizenzierung ist in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben und hat das Ziel, die Umweltbelastung durch Verpackungsabfälle zu reduzieren. Das bedeutet, dass der Erstinverkehrbringer dafür sorgen muss, dass seine Verpackungen gemäß den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften gemeldet werden. So kann sichergestellt werden, dass diese Abfälle fachgerecht und gemäß den jeweils geltenden Rechtsvorschriften entsorgt werden.

Um dies zu gewährleisten, müssen Erstinverkehrbringer in Deutschland ihre Verpackungen an einem dualen System beteiligen und dafür ein Beteiligungsentgelt (Lizenzentgelt) zahlen. Die so eingenommenen Entgelte werden genutzt, um die Entsorgung von Verpackungsabfällen am Haushalt oder dem Haushalt gleichgestellten Anfallstellen zu finanzieren.

Grüner Punkt

1990 hat die Gesellschaft der Grüne Punkt das weltweit erste duale System zur endverbrauchernahen und hochwertigen Verwertung von Verkaufsverpackungen als Monopol aufgebaut und organisiert, um Industrie und Handel von ihrer Rücknahme- und Verwertungspflicht nach der damals geltenden gesetzlichen Verpackungsverordnung zu befreien. Die Marke "Der Grüne Punkt", die als Zeichen für die Systembeteiligung ins Leben gerufen wurde, ist weltweit geschützt und zählte ehemals zu international bekannten Markenzeichen. Nach dem Ende des Monopols und der Öffnung des Marktes für andere duale Systeme, wie beispielsweise EKO-PUNKT, verlor die Marke Grüner Punkt an Bedeutung.

Seit 2009 ist der Grüne Punkt als Zeichen der Systembeteiligung auf Verpackungen nicht mehr verpflichtend und in manchen Ländern aufgrund der möglichen Irreführung nicht mehr erlaubt, denn die Marke Der Grüne Punkt ist kein Qualitätsmerkmal für umweltfreundliche Verpackungen sondern lediglich ein Zeichen dafür, dass der Verwender Zahlungen an die Gesellschaft Der Grüne Punkt leistet.

Hersteller

Der Begriff "Hersteller" ist im Verpackungsrecht von großer Bedeutung. Als Hersteller gilt in diesem Zusammenhang jeder, der erstmals gewerbsmäßig eine Verpackung in den Verkehr bringt. Man kann alternativ daher auch von einem Erstinverkehrbringer sprechen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine neue oder gebrauchte Verpackung handelt, oder ob die Verpackung im In- oder Ausland hergestellt wurde.

Für Hersteller besteht eine Registrierungspflicht in der LUCID-Datenbank, die sie erfüllen müssen, um ihre Verpackungen rechtskonform in den Verkehr bringen zu dürfen. Außerdem sind Hersteller verpflichtet, für ihre Verpackungen Lizenzen zu erwerben und sich an dem dualen System zu beteiligen, um sicherzustellen, dass ihre Verpackungen am Ende ihres Lebenszyklus ordnungsgemäß recycelt werden.

Hersteller sind also für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen verantwortlich und müssen sicherstellen, dass diese umweltgerecht entsorgt werden können.

Werden Verpackungen nicht ordnungsgemäß entsorgt, kann dies zu Umweltbelastungen führen. Vor allem dann, wenn sie in der Natur landen – man spricht dann vom Littering – und dort nur sehr langsam abgebaut werden. Es ist also wichtig, dass Hersteller ihrer Verantwortung nachkommen und die gesetzlichen Vorgaben einhalten, um die Umwelt zu schützen und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu fördern. ist also wichtig, dass Hersteller ihrer Verantwortung nachkommen und die gesetzlichen Vorgaben einhalten, um die Umwelt zu schützen und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu fördern.

Importeur

Ein Importeur ist ein Unternehmen, das Waren oder Produkte aus einem anderen Land importiert und in seinem eigenen Land verkauft. Der Importeur kann dabei entweder als Zwischenhändler agieren und die Waren weiterverkaufen oder als Endverbraucher die Produkte selbst nutzen oder weiterverarbeiten.

Im Bereich Verpackungslizenzierung (Systembeteiligung) spielt der Importeur eine wichtige Rolle, da er in der Regel für die Einhaltung der länderspezifischen Verpackungsvorschriften und -regelungen verantwortlich ist. So müssen Importeure sicherstellen, dass die von ihnen importierten Verpackungen den jeweiligen Recycling- und Entsorgungsvorschriften entsprechen und gegebenenfalls auch entsprechend lizenziert werden. Hierfür müssen sie in der Regel eng mit den Herstellern und Lieferanten der Verpackungen zusammenarbeiten.

Da der Importeur oft als erstes Glied in der Lieferkette agiert, ist er auch in der Pflicht, die Informationen zu den Verpackungen an die nachfolgenden Glieder der Lieferkette weiterzugeben. Hierdurch können alle Beteiligten sicherstellen, dass die Verpackungen korrekt lizenziert und entsorgt werden.

Inverkehrbringen

"Inverkehrbringen" bezieht sich auf den Verkauf oder die Bereitstellung eines Produkts für den Verbrauchermarkt. Wenn ein Unternehmen ein Produkt herstellt und es auf den Markt bringt, wird es als in den Verkehr gebracht angesehen. Dies schließt auch die Verpackung mit ein, da sie ein wesentlicher Bestandteil des Produkts ist.

Im Hinblick auf die Verpackungslizenzierung ist das Inverkehrbringen von Verpackungen mit gewissen Verpflichtungen verbunden. Die Hersteller und Vertreiber von Verpackungen müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und entsprechend lizenziert sind. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass die Verpackungen für die Verwendung durch den Endverbraucher sicher sind und ihre Funktion erfüllen.

Die Einhaltung der Vorschriften für das Inverkehrbringen von Verpackungen ist entscheidend für eine nachhaltige und umweltfreundliche Abfallwirtschaft. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre systembeteiligungspflichtigen Verpackungen lizenziert sind, um sicherzustellen, dass sie korrekt entsorgt und recycelt werden können, nachdem sie in Verkehr gebracht wurden.

Jahresabschlussmeldung (JAM)

Die Jahresabschlussmeldung (JAM) im Kontext der Verpackungslizenzierung bezieht sich auf die finale Mengenmeldung, die ein Unternehmen jährlich bei dem beauftragten dualen System sowie beim Verpackungsregister LUCID der ZSVR einreichen muss. Diese Meldung enthält Informationen über die de facto im vergangenen Jahr in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen und dient dazu, die Lizenzgebühren (die Beteiligung an dem Dualen System) zu berechnen.

Hier sind die wesentlichen Aspekte der Jahresabschlussmeldung zusammengefasst:

  1. Erfassung der tatsächlichen Mengen
    Unternehmen müssen die tatsächlichen Mengen an Verpackungen, die sie im abgelaufenen Kalenderjahr in Verkehr gebracht haben, erfassen. Diese Erfassung erfolgt in der Regel auf Grundlage von Verkaufs- und Produktionsdaten.
     
  2. Meldung an das Verpackungsregister (LUCID)
    Die erfassten Ist-Mengen müssen an das zentrale Verpackungsregister (LUCID) gemeldet werden. Diese Meldung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Transparenz und Kontrolle.
     
  3. Meldung an duale Systeme
    Zusätzlich zur Meldung an LUCID müssen die tatsächlichen Verpackungsmengen auch an das gewählte duale System – z.B. EKO-PUNKT bzw. EASY-LIZE – gemeldet werden, bei denen das Unternehmen seine Verpackungen lizenziert hat.
     
  4. Abgleich mit den Planmengen
    Die gemeldeten Ist-Mengen werden mit den zuvor gemeldeten Planmengen abgeglichen. Dieser Abgleich ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Lizenzgebühren korrekt berechnet wurden.
     
  5. Anpassung der Lizenzgebühren
    Basierend auf den tatsächlichen Mengen können Nachzahlungen oder Rückerstattungen erforderlich sein, um die gezahlten Lizenzgebühren an die tatsächlichen Mengen anzupassen.
     
  6. Fristen
    Die Jahresabschlussmeldung muss in der Regel bis zum 15. Mai des Folgejahres erfolgen. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
     
  7. Rechtliche Anforderungen
    Die Einhaltung der Meldepflichten wird durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister überwacht. Unternehmen, die ihren Pflichten nicht nachkommen, riskieren Bußgelder und andere rechtliche Maßnahmen.
     
  8. Ziel der Jahresabschlussmeldung
    Die Jahresabschlussmeldung dient dazu, die tatsächlichen Verpackungsströme transparent zu machen, die Recyclingquoten zu überwachen und sicherzustellen, dass alle Beteiligten ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen.

WICHTIG: Die Jahresabschlussmeldung muss sowohl bei dem dualen System, bei dem Sie lizenzieren, als auch beim Verpackungsregister LUCID gleichlautend durchgeführt werden.

Bei weiteren Rückfragen zur Ihrer Jahresabschlussmeldung, können Sie sich gerne an unseren Kundenservice wenden.

Kreislaufwirtschaft

Die Kreislaufwirtschaft, auch als "Circular Economy" bezeichnet, ist ein Konzept in der Wirtschaft und Umweltmanagement, das darauf abzielt, Ressourcen effizienter zu nutzen, Abfälle zu minimieren und Umweltauswirkungen zu reduzieren. In einer Kreislaufwirtschaft werden Produkte, Materialien und Ressourcen so gestaltet und verwaltet, dass sie nicht am Ende ihres Lebenszyklus entsorgt werden, sondern stattdessen in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden.

Die Hauptprinzipien der Kreislaufwirtschaft umfassen:

  1. Design for Longevity: Produkte werden von Anfang an so konzipiert, dass sie langlebig, reparierbar und wiederverwendbar sind.

  2. Reuse: Produkte oder Komponenten werden so oft wie möglich wiederverwendet, anstatt sie nach einmaligem Gebrauch zu entsorgen.

  3. Recycling: Materialien und Ressourcen werden gesammelt, recycelt und in neue Produkte umgewandelt, um den Bedarf an neuen Rohstoffen zu verringern.

  4. Ressourceneffizienz: Die Nutzung von Ressourcen wird maximiert, und Verschwendung wird minimiert, sei es bei der Produktion, Nutzung oder Entsorgung von Produkten.

  5. Abfallvermeidung: Das Ziel ist es, so wenig Abfall wie möglich zu erzeugen, indem unnötige Verpackungen und Einwegprodukte vermieden werden.

  6. Repurposing: Produkte und Materialien werden zweckentfremdet oder umfunktioniert, um ihre Lebensdauer zu verlängern.

Die Kreislaufwirtschaft steht im Gegensatz zur linearen Wirtschaft, bei der Produkte hergestellt, genutzt und am Ende ihres Lebenszyklus entsorgt werden. Die Idee hinter der Kreislaufwirtschaft besteht darin, einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen zu fördern, die Umweltauswirkungen zu reduzieren und gleichzeitig wirtschaftliche Vorteile zu erzielen, indem Ressourceneffizienz und Innovation gefördert werden. Dieses Konzept ist Teil der Bemühungen, die Umweltauswirkungen der Industrie zu reduzieren und eine nachhaltigere Zukunft zu gestalten.

LUCID

LUCID ist das Online-Portal der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes. Das LUCID-Portal ist eine wichtige Plattform für Hersteller und Vertreiber von Verpackungen, da es eine zentrale Datenbank darstellt, in der alle Informationen zur Verpackungslizenzierung erfasst werden müssen. Hersteller und Vertreiber müssen hier ihre Daten und Lizenzen angeben, um ihre Einhaltung des Verpackungsgesetzes nachzuweisen. Durch die Erfassung dieser Daten können  die ZSVR und das Umweltbundesamt überprüfen, ob Unternehmen ihren Verpflichtungen zur Verpackungslizenzierung nachkommen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Durchsetzung ergreifen.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher hat LUCID keine direkte Bedeutung. Allerdings tragen Unternehmen, die ihre Verpackungen im LUCID-Portal melden, zur Verbesserung der Umweltbilanz bei, indem sie sicherstellen, dass ihre Verpackungen ordnungsgemäß entsorgt und recycelt werden.

Materialfraktionen

Das Verpackungsgesetzt (VerpackG) unterteilt Verpackungen neben dem Verpackungstyp auch nach den Materialfraktionen aus denen die Verpackung besteht.

Laut VerpackG werden folgende Materialfraktionen unterschieden: Glas, Papier/Pappe/Karton (PPK), Eisenmetall, Aluminium Kunststoff, Getränkekartonverpackung (GKV), Sonstige Verbundverpackungen, Sonstige Materialien.

Die Lizenzierungskosten im Rahmen der Systembeteiligung sind für die einzelnen Materialfraktionen individuell und werden jeweils nach kg berechnet und verwaltet.

Weitere Information zu den einzelnen Materialfraktionen für die Verpackungslizenz sind ebenfalls in diesem Glossar aufgeführt.

  • Glas
  • Papier / Pappe / Karton
  • Eisenmetalle
  • Aluminium
  • Kunststoffe
  • Getränkekartonverbundverpackungen (GKV)
  • Sonstige Verbundverpackungen
  • Sonstige Materialien

Materialfraktion Aluminium

Aluminium zählt zu den Leichtverpackungen (LVP). Zu dieser Materialfraktion der Verpackungslizenz gehören alle Aluminium-Verpackungen wie beispielsweise Schraubdeckeldosen, Aerosoldosen, Haustierfutter Portionsschalen, Folien, Verschlüsse und alle anderen Dosen, sofern sie über einen Mindestanteil an Aluminium von 99% nach Gewicht verfügen.

Die Mengenangabe zur Berechnung der Kosten für die Verpackungslizenz im EASY-LIZE Lizenzrechner erfolgt in kg.

Materialfraktion Eisenmetalle

Eisenmetall zählt zu den Leichtverpackungen (LVP). Zu dieser Materialfraktion der Verpackungslizenz gehören alle Verpackungen aus Eisenblech und Stahlblech wie beispielsweise Konservendosen, Kronkorken, Metalltuben, Haustierfutter-Dosen sowie jegliche Art von Metall-Dosen als Umverpackung.

Die Mengenangabe zur Berechnung der Kosten für die Verpackungslizenz im EASY-LIZE Lizenzrechner erfolgt in kg.

Materialfraktion Getränkekartonverpackung (GKV)

Milchkartons und Trinkpäckchen, soweit sie nicht unter die Pfandpflicht fallen, aber auch Saucen oder Ähnliches. Auch bekannt als Tetra Pak sind Flüssigkeitskartons Verbundverpackungen bei denen neben Pappe auch Aluminium oder Kunststoff zum Einsatz kommen, um das Produkt bzw. den Inhalt zu isolieren und/oder zu konservieren. Eine Verpackung ist als Getränkekartonverpackung (GKV) zu lizenzieren, wenn keines der enthaltenen Verbundmaterialen über 95% nach Gewicht ausmacht.

WICHTIG: Ausgenommen sind alle pfandpflichtigen Getränkeverpackungen.

Die Mengenangabe zur Berechnung der Kosten für die Verpackungslizenz im EASY-LIZE Lizenzrechner erfolgt in kg.

Materialfraktion Glas

Zu dieser Materialfraktion der Verpackungslizenz gehören sämtliche Produktbehälter aus Glas wie beispielsweise Flaschen, Glaskonserven, Flakons, Ampullen, Kosmetikfläschchen und Babygläschen.

Die Mengenangabe zur Berechnung der Kosten für die Verpackungslizenz im EASY-LIZE Lizenzrechner erfolgt in kg.

Materialfraktion Kunststoff

Kunststoff zählt zu den Leichtverpackungen (LVP). Zu dieser Materialfraktion der Verpackungslizenz gehören Verkaufsverpackungen aus Plastik, Folien, Klebebänder aber auch Versandverpackungen und deren Füllmaterialien wie Styropor, Luftpolsterfolie, Schaumstoff. Sogar Bio-Kunststoffe gehören zu dieser Fraktion.

Die Mengenangabe zur Berechnung der Kosten für die Verpackungslizenz im EASY-LIZE Lizenzrechner erfolgt in kg.

Materialfraktion Papier / Pappe / Karton

In dieser Materialfraktion der Verpackungslizenz werden alle Verpackungserzeugnisse aus Papier oder Wellpappe zusammengefasst wie beispielsweise Produktverpackungen, Umverpackungen, Versandkartons aber auch Einschlagpapier, Wachspapier und Füllmaterialien aus Papier.

Die Mengenangabe zur Berechnung der Kosten für die Verpackungslizenz im EASY-LIZE Lizenzrechner erfolgt in kg.

Materialfraktion Sonstige Materialien

Zu dieser Materialfraktion der Verpackungslizenz gehören alle übrigen Materialien, vor allem sonstige Naturmaterialien wie Porzellan und Steingut, Ton und Keramik, aber auch Holz, Wolle, Baumwolle, Jute, Leinen, Kautschuk sowie Kork.

Die Mengenangabe zur Berechnung der Kosten für die Verpackungslizenz im EASY-LIZE Lizenzrechner erfolgt in kg.

Materialfraktion Sonstige Verbundverpackungen

Zu dieser Materialfraktion der Verpackungslizenz gehören alle anderen Verbundverpackungen, welche keine Getränkekartonverpackung sind. Unter sonstige Verbunde versteht man eine aus mindestens zwei verschiedenen Materialarten bestehende Verpackung, welche nicht händisch getrennt werden können (z.B. verklebte Beschichtungen). Der Anteil einer einzelnen Materialart darf hierbei die 95% Anteil nach Gewicht nicht überschreiten.

WICHTIG: Ausgenommen sind alle Getränkeverpackungen, soweit sie der Pfandpflicht unterliegen.

Die Mengenangabe zur Berechnung der Kosten für die Verpackungslizenz im EASY-LIZE Lizenzrechner erfolgt in kg.

Mengenmeldung

Dieser Begriff Mengenmeldung bezieht sich auf die Meldung der Mengen je Materialfraktion, die von einem Erstinverkehrbringer sowohl bei einem Dualen System zu beteiligen sind als auch gleichlautend im Verpackungsregister LUCID der Stiftung Zentralen Stelle Verpackungsregister zu hinterlegen sind.

Bei unterjährigen Änderungen sind diese auch immer sowohl beim Dualen System als auch im LUCID gleichlautend vorzunehmen, denn beide Mengenmeldungen werden miteinander abgeglichen und bei einer Abweichung wird der Melder informiert und zur Korrektur aufgefordert.

Man unterscheidet zwischen Planmengen und Jahresabschlussmengen.

Mindeststandard (ZSVR & BMU)

Der Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen (§ 21 Absatz 3 Verpackungsgesetz), beschreibt einen Prozess zur Ermittlung der Recyclingfähigkeit und gibt im Ergebnis Auskunft über den Grad der Recyclingfähigkeit von Verpackungen.

Die aktuelle Version hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) am 31. August 2023 im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt veröffentlicht.

Hier steht der aktuelle Mindeststandard zum Download bereit:
Mindeststandard Version 31.08.2023

Planmengenmeldung

Im Kontext der Verpackungslizenzierung bezieht sich der Begriff "Planmenge" auf die Menge an Verpackungen je Fraktion, die ein Unternehmen voraussichtlich im kommenden Lizenzierungszeitraum in Verkehr bringen wird. Die Planmenge ist eine Schätzung oder Prognose der zu lizenzierenden Verpackungsmengen, die Unternehmen bei der Anmeldung und Berechnung ihrer Lizenzgebühren an das duale System angeben.

WICHTIG: Die Planmenge ist eine Schätzung und Unternehmen sind dazu verpflichtet, am Ende des Lizenzierungszeitraums eine tatsächliche Mengenmeldung der in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen vorzunehmen - diese nennt sich Jahresabschlussmeldung. Die Abweichung zwischen der geschätzten Planmenge und der tatsächlich gemeldeten Menge kann Auswirkungen auf die Lizenzgebühren haben.

Die Angabe der Planmenge ermöglicht es den dualen Systemen, die notwendigen Ressourcen für die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungen vorab zu planen. Die Lizenzgebühren basieren oft auf den gemeldeten oder geschätzten Mengen an Verpackungen, die in Verkehr gebracht werden.

Es ist wichtig, dass Unternehmen ihre Planmengen realistisch und genau schätzen, um eine korrekte Lizenzierung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten. Unnötig niedrige Schätzungen könnten zu unzureichenden Ressourcen für das duale System führen, während unnötig hohe Schätzungen zu höheren Lizenzgebühren führen könnten. Daher ist eine genaue Planung und Überwachung der tatsächlichen Verpackungsmengen während des Lizenzierungszeitraums von entscheidender Bedeutung.

Hier sind die wesentlichen Aspekte zur Planmengenmeldung zusammengefasst:

  1. Schätzung der Verpackungsmengen
    Unternehmen müssen im Voraus schätzen, wie viele Verpackungen sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums (meistens jährlich) in Verkehr bringen werden. Diese Schätzung basiert auf Prognosen und Planungen für die zukünftigen Verkäufe und Produktionsmengen.

  2. Meldung an duale Systeme
    Die geschätzten Planmengen müssen an das gewählte duale System – z.B. EKO-PUNKT bzw. EASY-LIZE dem Onlineportal  gemeldet werden. Diese Meldung dient dann als Grundlage für die Berechnung der Lizenzgebühren.

  3. Berechnung der Lizenzgebühren
    Basierend auf den gemeldeten Planmengen berechnen die dualen Systeme die Lizenzgebühren, die das Unternehmen für die Teilnahme am System zahlen muss. Diese Gebühren decken die Kosten für die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungen ab.

  4. Anpassungen während des Jahres
    Wenn sich die tatsächlichen Mengen der in Verkehr gebrachten Verpackungen signifikant von den gemeldeten Planmengen unterscheiden, müssen Unternehmen dies während des Jahres melden und ihre Planmengen entsprechend anpassen. 

  5. Transparenz und Kontrolle
    Die Meldung von Planmengen und deren Abgleich mit den tatsächlichen Mengen ermöglicht eine transparente Kontrolle und Überwachung der Verpackungsströme. Dies hilft, die Recyclingquoten zu erhöhen und sicherzustellen, dass alle Marktteilnehmer ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen.

Recycling

Recycling bezeichnet den Prozess, bei dem Abfallprodukte wiederaufbereitet und in Vormaterialien für neue Produkte oder in neue Produkte umgewandelt werden. In Bezug auf Verpackungen geht es darum, die verschiedenen Materialien wie Papier, Karton, Plastik oder Metall nach dem Gebrauch zu sammeln, zu sortieren und zu recyceln. Das Ziel ist es, die Ressourcen zu schonen und die Umweltbelastung zu reduzieren.

Beim Recycling werden die recycelbaren Verpackungsabfälle zunächst automatisch sortiert und dann in unterschiedliche Fraktionen unterteilt. Anschließend werden diese Fraktionen in speziellen Anlagen weiterverarbeitet und zu neuen Rohstoffen oder Produkten verarbeitet.

Eine wichtige Rolle spielt dabei das sogenannte geschlossene Recyclingkreislaufsystem. Hierbei werden recycelte Materialien in einem Kreislaufsystem wieder verwendet, ohne dass neue Rohstoffe benötigt werden. Dadurch wird der Verbrauch an begrenzten Ressourcen reduziert und es entsteht weniger Abfall.

Allerdings ist Recycling nicht die einzige Lösung für den nachhaltigen Umgang mit Verpackungen. Auch die Reduzierung von Verpackungen die Wiederverwendung von Verpackungen oder das recyclinggerechte Design sind weitere wichtige Ansätze, um die Umweltbelastung durch Verpackungsabfälle zu verringern. 

Recycling hat nicht nur ökologische Vorteile, sondern auch wirtschaftliche. Durch die Wiederverwendung von Materialien werden Kosten eingespart, die bei der Neuproduktion anfallen würden. Auch die Entsorgungskosten sinken, da weniger Abfall auf Deponien landet.

Allerdings ist Recycling nicht die einzige Lösung für eine nachhaltige Verpackungslizenzierung. Auch die Reduzierung von Verpackungen, die Wiederverwendung von Verpackungen oder die Nutzung von biologisch abbaubaren Materialien sind weitere wichtige Ansätze, um die Umweltbelastung durch Verpackungsabfälle zu verringern.

Recyclingfähigkeit

Recyclingfähigkeit bezieht sich auf die Eigenschaft von Verpackungsmaterialien, nach Gebrauch wiederverwendet oder recycelt zu werden. Wenn eine Verpackung als recyclingfähig gilt, bedeutet dies, dass sie so konzipiert ist, dass ihre Materialien nach der Entsorgung wieder in den Herstellungsprozess zurückgeführt werden können.

In der Regel besteht das Ziel darin, die Umweltbelastung zu reduzieren, indem Abfälle minimiert und natürliche Ressourcen geschont werden. Beispielsweise können Materialien wie Papier, Karton und Kunststoff wiederverwendet oder recycelt werden, um neue Produkte herzustellen.

Allerdings ist die Recyclingfähigkeit einer Verpackung oft von verschiedenen Faktoren abhängig, wie beispielsweise von der Art der Materialien, der Komplexität der Verpackung und der Verfügbarkeit von Recyclingsystemen. Einige Verpackungen sind schwieriger zu recyceln als andere und erfordern möglicherweise spezielle Verfahren oder Anlagen.

Daher ist es wichtig, dass Hersteller und Verbraucher bei der Auswahl von Verpackungsmaterialien auch die Recyclingfähigkeit bei der Konstruktion berücksichtigen, um die Umweltauswirkungen zu minimieren und einen nachhaltigeren Umgang mit Ressourcen zu fördern.

Die Recyclingfähigkeit wird in Deutschland auf Basis des Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß § 21 Abs. 3 VerpackG ermittelt. Dieser Mindeststandart wird jährlich aktualisiert.

Eine Prüfung der Recyclingfähigkeit Ihrer Verpackungen nehmen wir gerne vor - hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Labor-Prüfung der Recyclingfähigkeit

  2. Online-Prüfung der Recyclingfähigkeit

 

Registrierungspflicht / Lizenzierungspflicht

Die Registrierungs- beziehungsweise Lizenzierungspflicht ist ein zentraler Aspekt des Verpackungsgesetzes, die von Herstellern und Vertreibern von Verpackungen und Verpackungsmaterialien beachtet werden muss.

Die Registrierungspflicht bezieht sich auf die Meldung der in Verkehr gebrachten Verpackungen an ein zugelassenes Register (LUCID). Damit soll eine lückenlose Nachverfolgbarkeit der Verpackungen gewährleistet werden. Hersteller und Vertreiber müssen sich vertraglich mit einem dualen System vereinbaren  (Systembeteiligung) und die Kosten für die Entsorgung ihrer Verpackungen an ihr duales System entrichten. Diese Kosten sind abhängig von der Menge und Art der verwendeten Verpackungen. Das beauftragte duale System organisiert und koordiniert die Entsorgung der Verpackungen und sorgt dafür, dass sie umweltgerecht recycelt oder entsorgt werden.

Eine Nichtbeachtung der Registrierungs- oder Beteiligungspflicht kann zu hohen Bußgeldern oder zum Vertriebsverbot führen. Es ist daher wichtig, dass Hersteller und Vertreiber sich frühzeitig mit den Anforderungen des Verpackungsgesetzes auseinandersetzen, sich registrieren und ihre Verpackungen an einem dualen System zu beteiligen (Beteiligungspflicht), um alle rechtlichen Vorgaben einzuhalten.

Rezyklat

Rezyklat ist ein Begriff, der in der Recyclingindustrie und bei der Verpackungsverwertung verwendet wird. Er bezeichnet ein Material, das aus recyceltem Abfall hergestellt wird und als Rohstoff für die Produktion neuer Produkte verwendet werden kann. Post Consumer Rezyklate basieren auf Verpackungsabfällen aus dem dualen System.

Ein bekanntes Beispiel für ein Rezyklat ist PET. PET-Flaschen können nach ihrer Nutzung gesammelt, gereinigt und zu sogenanntem R-PET verarbeitet werden. Dieses Rezyklat kann dann für die Herstellung neuer PET-Flaschen oder anderer Produkte verwendet werden.

Rezyklate sind schonender für die Umwelt als Rohstoffe aus primären, meist fossilen Quellen. Sie tragen dazu bei, Ressourcen zu schonen und die CO2-Emissionen zu reduzieren. Darüber hinaus fördern sie die Kreislaufwirtschaft, da sie aus Abfallmaterialien hergestellt werden.

Die Verwendung von Rezyklaten ist auch ein wichtiger Aspekt der Verpackungslizenzierung. In vielen Ländern müssen Unternehmen, die Verpackungen auf den Markt bringen, bestimmte Recyclingquoten erreichen und den Einsatz von Rezyklaten erhöhen, um ihre Verantwortung für die Umwelt wahrzunehmen.

Mehr Informationen zum Thema Rohstoffkreislauf und Rezyklatlieferung finden sie im Kompetenzzentrum Verpackung von EKO-PUNKT.

Systembeteiligung / Systembeteiligungspflicht

Die Systembeteiligungspflicht im Zusammenhang mit den Dualen Systemen bezieht sich auf eine gesetzliche Verpflichtung von Herstellern, Importeuren und Vertreibern von Verpackungen, sich an einem dualen Entsorgungssystem - wie beispielsweise EKO-PUNKT - zu beteiligen. Dieses System ist in Deutschland und einigen anderen Ländern üblich und dient der Sammlung und Entsorgung von Verpackungsmaterialien, insbesondere Verpackungsmüll.

Betroffen von der Systembeteiligungspflicht sind alle Unternehmen, Hersteller oder Importeure, die in Deutschland erstmals gewerbsmäßig befüllte Verkaufs- Service- Versand- oder Umverpackung in den Wirtschaftskreislauf einbringen, die dann typischer Weise im Haushalt oder an vergleichbaren Anfallstellen des Gewerbes anfallen.

Zum Hintergrund: Hersteller und Vertreiber von Waren haben in Deutschland historisch die originäre Pflicht, gebrauchte und restentleerte Verpackungen ihrer Waren / Produkte im Rahmen ihrer Produktverantwortung zurückzunehmen. Diese Rücknahme sollte ursprünglich am Ort der tatsächlichen Warenübergabe oder aber in unmittelbaren Nähe sowie unentgeltlich geschehen. Da dies für die meisten Unternehmen nicht organisierbar war, wurde die Duale Abfallwirtschaft 1991 eingeführt. Die Beteiligung an diesem Dualen System (Systembeteiligung) ist zwischenzeitlich rechtlich verpflichtend. Mit dem Abschluss eines Lizenzvertrages wird die originäre Rücknahmepflicht an ein Duales System übertragen. Man spricht in diesem Zusammenhang deshalb oft noch von der Entpflichtung. Die Dualen Systeme erheben dazu von Ihren Kunden ein Entgelt. Diese auch Beteiligungskosten oder Lizenzkosten genannten Entgelte richten sich nach Materialfraktion und Gewicht der Verpackungsmaterialien.

Systembeteiligungspflichtige Verpackungen:

  • Verkaufsverpackungen

  • Umverpackungen

  • Versandverpackungen

  • Serviceverpackungen

  • Nicht Systembeteiligungspflichte Verpackungen:

  • Mehrwegverpackungen

  • Verpackungen, die der Pfandpflicht unterliegen

  • Verpackungen, die nicht als Abfall bei einem Endverbrauchen landen

  • Verkaufsverpackungen mit schadstoffhaltigen Inhalten bzw. Füllgütern

  • Verkaufsverpackungen sowie Umverpackungen die aufgrund von Systemunverträglichkeit laut §7 Absatz 5 des Verpackungsgesetzes nicht systembeteiligungspflichtig sind

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Verpackungsarten

Bei der Registrierung im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), muss angegeben werden, welche Verpackungsarten in Deutschland in den Verkehr gebracht werden. Die einzelnen Verpackungsarten werden nachstehend erläutert sowie konkrete Beispiele gegeben.

Im Kontext der Verpackungslizenz unterteilt man Verpackungsarten vorab in 2 Kategorien:

Verpackungen MIT Systembeteiligungspflicht
Alle Verpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, hierzu zählen:

·Verpackungen OHNE Systembeteiligungspflicht

  • Mehrwegverpackungen
  • Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen
  • Verpackungen die typischer Weise KEINEN Abfall im privaten Haushalt von Endverwendern produzieren (z.B. Großgebinde für Industrie)
  • Transportverpackungen (ausschließlich für Transport und Präsentation bestimmte z.B. Einwegpaletten, Displayverpackungen, Transportkartonagen, Transportfolien)

Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Waren oder Produkte bzw. Füllgütern – Schadstoffhaltige Füllgüter sind nur die in Anlage 2 zu § 3 Absatz 7 VerpackG näher bestimmten Stoffe, Gemische und Produkte (z.B. flüssige Brennstoffe)

Weitere Informationen samt Beispielen zu den einzelnen Verpackungsarten lassen sich ebenfalls in diesem Glossar finden – ganz easy den Verlinkungen folgen und noch mehr erfahren.

In der Katalogdatenbank der ZSVR kann man übrigens gezielt nach Produkten bzw. Verpackungen suchen und die Information zur Systembeteiligungspflicht konkret nachsehen.

Verpackungsart Serviceverpackungen

Unter Serviceverpackungen versteht man alle Verpackungen, die erst bei Übergabe des Produktes an den Endkonsumenten ausgegeben werden – somit wird die Übergabe der Ware dank einer Serviceverpackung überhaupt erst möglich gemacht und/oder aber unterstützt.

Typische Serviceverpackungen sind z.B. alle Take-away Verpackungen, welche beim Verkauf von Essen und Getränken von Lieferdiensten oder Außer-Haus- Gastronomie verwendet werden.

Nachstehend aufgelistet sind konkrete Beispiele für Serviceverpackungen:

  • Jede Art von Tüten, Beutel und Tragetaschen
  • Becher und Tassen für Heißgetränke inkl. Deckel (Coffee-to-Go)
  • Becher für Kaltgetränke sowie Kaltspeisen (Eis, Smoothies, Milchshakes, Spirituosen, etc.)
  • Automaten-Becher von Getränkeautomaten
  • Becher zur Speisenabgabe z. B. für Suppen, Smoothies, Müsli, Popcorn u.dgl.
  • Einweggeschirr wie Teller für Suppen, Menüteller, Menüschalen sowie Salatschalen und Bowl-Schalen mit und ohne Deckel
  • Tabletts und Imbiss-Schalen z. B. für Kuchen, Würstchen, Salate, Pommes-frites etc.
  • Menü- und Snackboxen, z. B. Lunchboxen, Nudelboxen, Nudelschalen, Pizzakartons, Pizzaschachteln, Pastaschalen, Einwegbesteck
  • Beutel, Einschläge, Zuschnitt, Spitztüten, z. B. Sandwichtüte, Thermobeutel, Wrappings, Pommes-frites-Tüten
  • Beutel, Tüten, Spitztüten und Einschläge, die im Obst- und Gemüsehandel, Direktvertrieb, Obst- und Gemüsebereich sowie Frischetheken des Lebensmitteleinzelhandels oder auch auf Wochenmärkten oder in Feinkostläden ausgegeben werden
  • Umhänge, Einschläge, Beutel, Schoner etc. die von Wäschereien und Reinigungen mit der gereinigten Ware ausgegeben werden
  • Netze, Blumenpapier, Blumenfolien sowie Einschläge, welche von Floristen, Gartenbaubetrieben oder mit Weihnachtsbäumen an den Kunden bzw. Endverwender ausgegeben werden
  • Sonstige, z. B. Tortenspitzen, Aufleger, Manschetten, Tragehilfen und Ähnliches
Serviceverpackungen, Zentrale Stelle Verpackungsregister
Serviceverpackungen

Verpackungsart Umverpackung

Eine Umverpackung ist eine zusätzliche Verpackung, die um ein bereits verpacktes Produkt herum angebracht wird. Im Gegensatz zur Primärverpackung, die das Produkt direkt umgibt, dient die Umverpackung in erster Linie dem Schutz und der Handhabung des Produkts während des Transports und der Lagerung.

Unter der Verpackungsart Umverpackung versteht man eine Verpackung, welche eine vorgegeben Anzahl von Verkaufseinheiten zusammenfasst (Bundle, Big Pack, o.Ä.). Diese Umverpackung ist systembeteiligungspflichtig, da sie typischerweise dem Endkonsumenten als Big Pack oder Bundle angeboten und somit der Verpackungsabfall beim Endkonsumenten anfällt.

Beispiele hierfür sind:

  • Bündelungsfolie um 20 Packungen Taschentücher

  • Gebinde von 6 PET-Flaschen mit Apfelschorle, Mineralwasser o.Ä.

  • Karton-Bundle mit 6 einzelnen Cerealien-Faltschachteln

Die Verwendung von Umverpackungen ist häufig notwendig, um die Stabilität und den Schutz von Produkten zu gewährleisten, insbesondere bei schweren oder sperrigen Gegenständen. Allerdings kann dies auch zu einem höheren Verpackungsabfall führen, insbesondere wenn die Umverpackung nicht recycelt wird.

Gemäß des Verpackungsgesetzes sind Unternehmen verpflichtet, auch ihre Umverpackungen an einem Dualen System wie EKO-PUNKT zu beteiligen, wenn sie denn üblicherweise beim Endverbraucher anfallen. Die Beteiligungsentgelte basieren auf der Menge und Art der verwendeten Verpackungen. Unternehmen können auch ihre Verpackungen optimieren, um die Menge an benötigtem Material zu reduzieren und somit auch den Verpackungsabfall zu minimieren.

Es gibt verschiedene Materialien, aus denen Umverpackungen hergestellt werden können, wie zum Beispiel Pappe, Kunststoff oder Holz. Die Wahl des Materials hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Produkt, der Transport- und Lagerbedingungen sowie den Recyclingmöglichkeiten ab. Einige Materialien sind besser recycelbar als andere und können somit eine nachhaltigere Option sein.

Verpackungsart Verkaufsverpackungen bzw. Produktverpackungen

Eine Verkaufsverpackung ist eine Verpackung, die dazu dient, ein Produkt zu schützen und gleichzeitig den Verkauf und Transport zu erleichtern. Sie ist die Verpackung, die der Endverbraucher beim Kauf eines Produkts sieht und öffnet. Verkaufsverpackungen gibt es in verschiedenen Größen und Formen, je nach Produkttyp und Verkaufsart. Sie können aus unterschiedlichen Materialien wie Pappe, Kunststoff oder Metall hergestellt werden.

Verkaufsverpackungen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um den Inhalt zu schützen und den Kunden zu informieren. Dazu gehören zum Beispiel Angaben zur Inhaltsmenge, Haltbarkeitsdatum und Zutatenliste. Auch Sicherheitshinweise und Warnungen müssen auf der Verpackung angebracht werden, wenn das Produkt beispielsweise gefährliche Chemikalien enthält oder für Kinder ungeeignet ist.

In Deutschland unterliegen Verkaufsverpackungen dem Verpackungsgesetz und müssen an einem dualen System, wie EKO-PUNKT beteiligt werden. Diese Systembeteiligung stellt sicher, dass die Verpackungen am Ende ihres Lebenszyklus recycelt werden können und somit zur Schonung der Umwelt beitragen.

Nachstehend sind konkrete Beispiele für systembeteiligungspflichtige Verkaufsverpackungen aufgelistet:

  • Faltschachtel (z.B. Leuchtmittel in einer Faltschachtel)
  • Einschlagpapier / Funktionspapier (Stück Butter 500g in Funktionspapier eingeschlagen)
  • Plastikbeutel (z.B. Plastikbeutel mit Gebäckstücken)
  • Mehrstückverpackungen als Verkaufseinheit (z. B. 50 Teebeutel in einer Faltschachtel)
  • Sortimentsverpackungen als Verkaufseinheit (z. B. Weingummi Mischtüten mit separat verpackten Einzeleinheiten/Einzeltütchen)
  • Weinflaschen
  • Kunststoffverpackung
  • Konservendose
  • Produktkarton, Präsentationsboxen, Geschenkbox,
  • Siegelfolie, Schweißfolie, Schrumpffolie
  • Arzneimittel-Blister

Verpackungsart Versandverpackungen 

Unter der Verpackungsart Versandverpackungen versteht man vom Letztvertreiber befüllte Verpackungen, um den Versand von Waren an den Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen.

Diese Verpackungsart fällt insbesondere bei Online-Händlern an, da diese die bestellten Waren zusätzlich zu der Produkt bzw. Verkaufsverpackung zusätzlich in ein Paket oder Ähnlichem verpacken und dieses mit einem Etikett versehen, um es an den Endkonsumenten zu versenden. 

Versandverpackungen sind zum Beispiel:

  • Versandkartons, Versandboxen, Pakete, Päckchen, Kartonagen, Faltschachteln, Isolierboxen
  • Versandtaschen, Briefumschläge, Versandtüten, Versandhülsen, Versandrollen
  • Schrumpffolie, Wickelfolie, Schlauchfolie, Handstretchfolie
  • Füllmaterialien wie Styropor-Chips, Verpackungs-Chips, Packpapiere, Noppenfolie, Holzwolle, Füllwatte
  • Umreifungsbänder, Packbänder, Klebebänder, Etiketten

Verpackungsgesetz

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist ein Gesetz, das in Deutschland seit 2019 in Kraft ist und die Entpflichtung (auch Systembeteiligung oder Verpackungslizenzierung) regelt. Es ersetzt die zuvor geltende Verpackungsverordnung und soll für mehr Transparenz und Effizienz in diesem Bereich sorgen.

Das VerpackG verpflichtet Hersteller und Händler von Verpackungen dazu, sich an einem dualen System zu beteiligen. Zudem legt das Gesetz Vorgaben für das Recycling und die Verwertung von Verpackungsabfällen fest.

Das Ziel des VerpackG ist es, die Recyclingquote von Verpackungsabfällen in Deutschland zu erhöhen und die Umweltbelastung durch Abfall zu reduzieren. Es ist Teil der europäischen Bemühungen, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und die Abfallwirtschaft nachhaltiger zu gestalten.

Zu den Pflichten der Unternehmen gehört unter anderem die regelmäßige Meldung der von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen an das zentrale Verpackungsregister LUCID. Zudem müssen sie ihre Verpackungen möglichst umweltfreundlich gestalten und auf Recyclingfähigkeit achten.

Das Verpackungsgesetz ist also ein wichtiges Instrument, um die Verpackungslizenzierung in Deutschland zu regeln und die Umweltbelastung durch Verpackungsabfälle zu reduzieren. Es soll dazu beitragen, eine nachhaltigere Kreislaufwirtschaft zu schaffen und die Ressourcen schonender zu nutzen.

Zu den Pflichten der Unternehmen gehört unter anderem die regelmäßige Meldung der von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen an das zentrale Verpackungsregister LUCID. Zudem müssen sie ihre Verpackungen möglichst umweltfreundlich gestalten und auf Recyclingfähigkeit achten.

Das Verpackungsgesetz ist also ein wichtiges Instrument, um die Verpackungslizenzierung in Deutschland zu regeln und die Umweltbelastung durch Verpackungsabfälle zu reduzieren. Es soll dazu beitragen, eine nachhaltigere Kreislaufwirtschaft zu schaffen und die Ressourcen schonender zu nutzen.

Den Gesetzestext des Verpackungsgesetzes (VerpackG) haben wir Ihnen hier bereit gestellt.

Sie finden diesen auch auf der Seite des Bundesministerium für Justiz.

Verpackungslizenz

Die umgangssprachlich verwendete Bezeichnung Verpackungslizenz meint im Rechtssinne die Beteiligung einer systembeteiligungspflichtigen Verpackung an einem dualen System wie zum Beispiel EKO-PUNKT. Die Verpackungslizenzierung – besser Systembeteiligung – ist eine privatwirtschaftliche Vereinbarung zwischen einem Inverkehrbringer von Verpackungen und einem dualen System. Eine Verpackungslizenz ist keine behördliche Genehmigung. In einem Beteiligungsvertrag regeln die dualen Systeme die gegenseitigen Rechte und Pflichten und insbesondere auch die Höhe der Beteiligungsentgelte, die umgangssprachlich auch als Lizenzgebühren bezeichnet werden. 

EASY-LIZE ist das Portal für Verpackungslizensierung von dem dualen System EKO-PUNKT.

Verpackungsmaterial

Verpackungsmaterial umfasst alle Materialien, aus denen Verpackungen hergestellt werden. Dazu zählen beispielsweise Kunststoffe, Papier, Kartonagen, Metalle, Glas oder Holz. Verpackungsmaterial wird verwendet, um Produkte zu schützen, zu transportieren oder zu präsentieren.

Die Wahl des Verpackungsmaterials hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem zu verpackenden Produkt, der Lagerung und dem Transportweg.

Das Verpackungsmaterial unterliegt in vielen Ländern speziellen Vorschriften, um die Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren. Zum Beispiel können Recycling- und Wiederverwendungsanforderungen sowie Mindestanforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen vorgeschrieben sein. Um diesen Anforderungen zu entsprechen, müssen Hersteller und Händler sicherstellen, dass sie Verpackungsmaterialien verwenden, die den Anforderungen des jeweiligen Landes entsprechen.

Insgesamt ist das Verpackungsmaterial ein wichtiger Faktor bei der Verpackung von Produkten und hat Auswirkungen auf die Funktionalität, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit der Verpackung. Es ist daher von großer Bedeutung, die Wahl des Verpackungsmaterials sorgfältig abzuwägen und die entsprechenden Vorschriften zu beachten.

Verpackungsregister

Das Verpackungsregister ist eine zentrale Datensammlung, die von der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) verwaltet wird. Es wurde im Rahmen der Umsetzung der Verpackungsverordnung eingeführt und dient der Erfassung von Daten über Verpackungen und der Kontrolle der Einhaltung des Verpackungsgesetzes.

Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, müssen sich im Verpackungsregister registrieren und Informationen zu ihren Verpackungen angeben. Hierzu zählen zum Beispiel Angaben zur Materialart, Menge und Entsorgung der Verpackungen. Durch die Registrierung im Verpackungsregister wird sichergestellt, dass Unternehmen ihren Pflichten nach dem Verpackungsgesetz nachkommen.

Das Verpackungsregister soll auch dazu beitragen, dass Verpackungsabfälle besser recycelt und wiederverwendet werden können. Die erfassten Daten ermöglichen eine bessere Planung und Steuerung der Entsorgung und des Recyclings von Verpackungsabfällen. Außerdem wird durch das Verpackungsregister eine höhere Transparenz geschaffen, da die Daten öffentlich zugänglich sind. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften oder bei Verstößen kann die ZSVR Bußgelder verhängen.

Zentrale Stelle Verpackungsregister - Informationsfilm, Zentrale Stelle Verpackungsregister
Zentrale Stelle Verpackungsregister - Informationsfilm

Verpackungsverordnung

Bei der Verpackungsverordnung (VerpackV) handelte es sich um das erste Regelwerk, das die Verantwortung der Hersteller für die Entsorgung ihrer Produkte festschrieb (Erweiterte Produzentenverantwortung). Es galt von 1991 bis 2019 wurde mehrfach novelliert bis es  nach Außerkrafttreten vom Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst wurde.

Wie auch das aktuell gültige Verpackungsgesetz, hatte bereits die Verpackungsverordnung das Ziel, die Umweltbelastung durch Verpackungsabfälle zu minimieren und die Recyclingquoten zu erhöhen. Der Verordnung unterlagen sämtliche Inverkehrbringer, zum Beispiel Hersteller, Importeure oder Händler von Verpackungen.

Die Verpackungsverordnung legte fest, dass Unternehmen für ihre Verpackungen eine Lizenzierungspflicht haben. Das bedeutet, dass sie für jede Verpackung, die sie in Verkehr bringen, eine Lizenzgebühr zahlen müssen. Diese Gebühr wird – auch heute noch – von einem dualen System erhoben, das sich um die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungsabfälle kümmert.

Die Verpackungsverordnung legte auch Recyclingquoten fest, die von den dualen Systemen eingehalten werden müssen. Diese Quoten unterscheiden sich je nach Materialart der Verpackung und sollen sicherstellen, dass ein Großteil der Verpackungsabfälle recycelt und wiederverwendet wird. Unternehmen müssen daher dafür sorgen, dass ihre Verpackungen möglichst gut recycelbar sind.

Vertreiber

Ein Vertreiber ist ein Unternehmen oder eine Person, die Produkte oder Waren an Endverbraucher oder andere Unternehmen weiterverkauft. Im Verpackungsrecht bezieht sich der Begriff "Vertreiber" auf jedes Unternehmen, das Verpackungen in Umlauf bringt oder auf den Markt bringt, wie Einzelhändler, Online-Händler oder Großhändler.

In Deutschland gibt es eine Beteiligungspflicht für Vertreiber, die Verpackungen auf den Markt bringen. Sie müssen ihre Verpackungen an einem dualen System beteiligen und ein Lizenzentgelt entrichten, um ihre Verpflichtungen im Rahmen des Verpackungsgesetzes zu erfüllen. Dieses Entgelt berechnet sich nach dem Materialtyp und der Menge der von ihnen in Umlauf gebrachten Verpackungen.

Als Vertreiber müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Verpackungen den Anforderungen des Verpackungsgesetzes entsprechen, einschließlich der Systembeteiligung, der richtigen Kennzeichnung und der korrekten Menge an Recyclingmaterialien. Sie sind auch verantwortlich für die korrekte Erfassung und Meldung der von ihnen in Umlauf gebrachten Verpackungen.

Durch die Lizenzierung und den Einsatz umweltfreundlicher Verpackungen können Vertreiber dazu beitragen, die Umweltbelastung zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern.

Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist eine unabhängige Behörde, die im Rahmen des Verpackungsgesetzes die Aufgabe hat, das Verpackungsregister zu führen und die Einhaltung der Regelungen zur Verpackungslizenzierung zu überwachen. Sie wurde am 16. Mai 2017 als privatrechtliche Stiftung gegründet und ist Betreiberin der Datenbank LUCID.

Die ZSVR agiert als neutrale Vermittlungsstelle zwischen den Unternehmen und den dualen Systemen, die für die Rücknahme und Verwertung der Verpackungen verantwortlich sind.

Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, müssen sich bei der ZSVR registrieren lassen und ihre Verpackungsmengen melden. Die ZSVR übernimmt schließlich hoheitliche Aufgaben, die in §26 VerpackG geregelt sind. Das Verpackungsgesetz wurde in Deutschland eingeführt, um die Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen zu regeln und sicherzustellen, dass Hersteller und Vertreiber von Verpackungen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Zu diesen zählen beispielsweise die Entscheidung über die Einordnung einer Verpackung als systembeteiligungspflichtig, als Mehrwegverpackung oder als pfandpflichtige Einweggetränkeverpackung, die Übermittlung von Daten an andere Umweltbehörden oder die Information der zuständigen Landesbehörden über eventuelle Ordnungswidrigkeiten.

Zwischenhändler

Zwischenhändler sind Unternehmen, die zwischen Herstellern und Händlern tätig sind und Waren auf eigene Rechnung einkaufen und weiterverkaufen. Sie spielen eine wichtige Rolle in der Wertschöpfungskette und ermöglichen es, Produkte effizient und kosteneffektiv zu verteilen.

Im Bereich der Verpackungslizenzierung (Systembeteiligung) sind Zwischenhändler oft mit der Erfüllung von Registrierungs- und Meldungspflichten beauftragt. Sie müssen sicherstellen, dass die von ihnen gehandelten Verpackungen ordnungsgemäß lizenziert und registriert sind und entsprechende Daten an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden. Auch müssen sie sicherstellen, dass sie nur Verpackungen von Herstellern beziehen, die ebenfalls ihren Pflichten nachkommen.

Zwischenhändler können in verschiedenen Formen auftreten, darunter Großhändler, Importeure oder Vertriebsagenturen. Sie haben oft engen Kontakt zu Herstellern und Kunden und können so wertvolle Informationen über die Bedürfnisse des Marktes und neue Produkte liefern.

Es ist wichtig zu beachten, dass Zwischenhändler nicht nur bei der Verpackungslizenzierung eine wichtige Rolle spielen, sondern auch bei der Einhaltung von Umweltauflagen und der Förderung von Nachhaltigkeit. Sie können durch den Einsatz umweltfreundlicher Verpackungen und Materialien dazu beitragen, den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren und eine nachhaltige Lieferkette zu fördern.

Achtung: Nach der jüngsten Novellierung des Verpackungsgesetzes von 2021 müssen Sie sich auch dann bei der ZSVR registrieren, wenn Sie nicht Erstinverkehrbringer Ihrer Verpackungen sind. Alles zu den Neuerungen unter EKO-PUNKT


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